Die Befugnisse, die in der vorgeschlagenen Verfassung der Bundesregierung übertragen werden, sind wenige und festgelegt. Diejenigen, die bei den Regierungen der Bundesstaaten verbleiben sollen, sind zahlreich und unbestimmt. Die erstgenannten Befugnisse werden hauptsächlich in Bezug auf äußere Angelegenheiten, wie Krieg, Frieden, Verhandlungen und Außenhandel, ausgeübt. ... Die den einzelnen Staaten vorbehaltenen Befugnisse erstrecken sich auf alle Gegenstände, die im gewöhnlichen Lauf der Dinge das Leben, die Freiheit und das Eigentum des Volkes sowie die innere Ordnung, die Verbesserung und den Wohlstand des Staates betreffen.